FAQ: Gut zu wissen


  • Was ist Psychotherapie?
  • Was ist transaktionsanalytische Psychotherapie?
  • Und was ist Psychotherapie nicht?
  • Wieviel kostet eine Therapie-Einheit?
  • Wie bekomme ich den Kostenzuschuss der Krankenkasse?
  • Wie komme ich zu einem Termin?
  • Wie ist die Absage von Terminen geregelt?
  • Wo finden die Therapiegespräche statt?
  • Wie oft finden Einheiten statt?
  • Wie lang dauert eine Psychotherapie?
  • Wann und wie wird eine Psychotherapie beendet?
  • Ist es sinnvoll unterschiedliche Psychotherapien zu machen?
  • Was bedeutet Verschwiegenheitspflicht?
Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundierter Heilberuf und ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Gesundheitswesens.

Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch etwas zu verändern und Ihre grundsätzliche Bereitschaft sich mit Ihren Gedanken, Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.

Was ist transaktionsanalytische Psychotherapie?

Die Transaktionsanalyse ist eine von 23 verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren, die vom Bundesministerium für Gesundheit in Österreich anerkannt und nach strengen wissenschaftlichen Kriterein überprüft wurden. Ihre Ausübung sowie die Ausbildung ist im Psychotherapiegesetz geregelt.

Die Ausbildung zur transaktionsanalytischen Psychotherapeutin dauert als tiefenpsychologische Richtung ungefähr 8 Jahre und beinhaltet neben Theorie und Praxis auch die Lehrtherapie für die persönliche Entwicklung während der gesamten Ausbildungszeit.

Das Besondere an der Transaktionsanalyse ist die einzigartige Kombination aus Tiefenpsychologie und unbedingter Wertschätzung als Beziehungsbasis.

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Und was ist Psychotherapie nicht?

Psychotherapie ist KEIN vorgefertigtes Rezept wie Sie Ihr Leben gestalten sollen.

Jeder Mensch ist einzigartig und daher ist auch Psychotherapie ganz individuell.


Wieviel kostet eine Einheit?

Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist kostenlosen und unverbindlich.
Sie können mich alles fragen, was Sie gerne wissen möchten oder was Sie noch zurückhält.

Alle weiteren Einheiten kosten 95 Euro und dauern 50 Minuten (1 Einheit).
Für Paartherapie sind jeweils 1,5 bis 2 Einheiten empfehlenswert.

Ein Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse ist möglich, wenn Sie wie die meisten meiner Klient*innen mit einer behandlungswürdigen psychischen Beeinträchtigung zu mir kommen. Der Kostenzuschuss hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab (Stand 1.1.2024):
ÖGK (früher GKK)  33,70 Euro;  KFA 36,00 Euro;  SVS  45,00 Euro;  BVAEB  46,60 Euro.

Wie bekomme ich den Kostenzuschuss der Krankenkasse? 

Um den Kostenzuschuss zu bekommen, benötigen Sie bis zur zweiten Therapie-Einheit eine ärztliche Bestätigung von Ihrem Hausarzt / Hausärztin bzw. Arzt / Ärztin für Allgemein Medizin ("Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung").

Nachdem Sie meine Honorarnote bezahlt haben, reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse mit einer Bezahlungs- oder Überweisungsbestätigung Ihrer Bank ein und schicken die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung mit. Sie können per Post einreichen oder mit schnellerer Abwicklung online: Online-Services Wahlarzt/Wahltherapeut: Rechnung einreichen (rechts unten anklicken).

Ab der 11. Psychotherapie-Einheit muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden, auf dem die Therapeutin einige Fragen beantwortet und die Klient*in unterschreibt.      

Wie komme ich zu einem Termin?

Einen Termin für das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen können Sie über meine Website online buchen:  https://www.ta-schultz.at/termin-buchen
Sie können mir aber auch ein E-Mail schreiben (praxis@ta-schultz.at) oder ein SMS schicken (0677 64055737) sowie mich telefonisch kontaktieren (bitte auf die Mobilbox sprechen, wenn ich Ihren Anruf nicht entgegen nehmen kann).

Wie ist die Absage von Terminen geregelt?

Die Absage bzw. Verschiebung von Therapiegesprächen ist bis 48 Stunden vorher möglich (telefonisch, E-Mail oder SMS) - ohne dass Kosten enstehen.
Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, stelle ich das Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung.  

Wo finden die Therapiegespräche (Einheiten) statt? 

Meine Praxis ist in der Oberen Augartenstraße 10/30, 1020 Wien im 6. Stock (mit Lift, barrierefrei) und gut von der U4-Station Rossauer Lände (ca. 5 Min. Fußweg) oder von der U2-Station Taborstraße (ca. 10 Min. Fußweg) zu erreichen. Die Straßenbahn Linie 31 hält am Gaußplatz (ca. 1 Min. Fußweg zur Praxis).


Wie oft finden Einheiten statt?

Die Häufigkeit der Therapiegespräche richtet sich nach Ihrem Anliegen sowie der Problemstellung und ist normalerweise eine Einheit pro Woche. Auf Wunsch sind auch zwei Einheiten pro Woche, eine Einheit alle zwei Wochen oder einmal pro Monat möglich. Eine gewisse Regelmäßigkeit der Einheiten und nicht allzu große Abstände sind jedenfalls empfehlenswert, da sie günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess ergeben.

Wie lang dauert eine Psychotherapie?

Eine Psychotherapie kann ein Ausmaß von einigen wenigen Stunden bis zu mehreren Jahren haben und hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Eine tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit und macht Mühe, sie kann aber auch Ihr Leben unvergleichbar und nachhaltig verändern.

Wann und wie wird eine Psychotherapie beendet?

Der Abschluss ist ein wichtiger Bestandteil einer Psychotherapie. Deshalb soll die Beendigung der Therapie in jedem Fall mit der Therapeutin besprochen und gemeinsam geplant werden.

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Therapie abbrechen wollen, so ist mir wichtig, dass wir noch eine gemeinsame abschließende Einheit haben.

Ist es sinnvoll unterschiedliche Therapien zu machen?

Parallele Therapien bei anderen Psychotherapeut*innen sind aus methodischen Gründen nicht sinnvoll.
Wenn Sie an Therapiegruppen und therapieähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, bitte ich Sie um eine vorhergehende Rückspräche mit mir.


Was bedeutet Verschwiegenheitspflicht?

Als Psychotherapeutin bin ich zu einer strengen und gesetzlich geregelten Verschwiegenheit verpflichtet (§ 15 Psychotherapiegesetz), um den für die Psychotherapie so wichtigen Vertrauensrahmen zu gewährleisten. Alles was Sie in den Therapiegesprächen sagen und mir anvertrauen, ist geschützt und bleibt ausschließlich unter uns.